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Die nachfolgende Nutzungsregelung beruht auf der öffentlich-kulturellen Zweckbindung des Gebäudes und ist für jeden Veranstalter verbindlich. 

Nutzungsregelung
für die Schwimmhalle Schloss Plön
 
Das „Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön e.V.“ stellt Veranstaltern das Hauptgeschoss der historischen Schwimmhalle nach Maßgabe seiner Satzung und dieser Nutzungsregelung zur Verfügung. Jede Art der Nutzung muss mit der öffentlich-kulturellen Zweckbindung des Gebäudes und der gemeinnützigen Trägerschaft des Kulturforums zu vereinbaren sein.
 
Zur Förderung und Durchführung kultureller Veranstaltungen hat das Kulturforum mit Zustimmung der Mitgliederversammlung am 29.09.2007 die nachfolgende Nutzungsregelung beschlossen:
 
I. Nutzungsgrundsätze:
§ 1
 
Die Räume der Schwimmhalle dienen öffentlichen Veranstaltungen im Bereich von Bildung und Wissenschaft, Musik, Literatur, darstellender und bildender Kunst, insbesondere auch der jährlichen Sommerausstellung des Kunstvereins Schwimmhalle Schloss Plön e.V.
 
§ 2
 
Die Schwimmhalle steht dem Kulturforum selbst sowie seinen Mitgliedern für Veranstaltungen gemäß § 1 zur Verfügung.
 
In den verbleibenden Zeiten können die Räume anderen Kulturanbietern sowie Vereinen und Verbänden für Veranstaltungen gemäß § 1 zur Verfügung gestellt werden.
 
Veranstaltungen politischer Parteien, die dem Nutzungszweck gemäß § 1 entsprechen, können zugelassen werden, jedoch nicht innerhalb von 6 Wochen vor politischen Wahlen.
 
§ 3
 
Das Kulturforum führt einen permanenten Nutzungskalender, in den die Anmeldungen der Veranstalter eingetragen werden. Der daraus zu entwickelnde Veranstaltungskalender wird vom Kulturforum veröffentlicht.
 
Um Veranstaltungen von längerer Dauer nicht zu blockieren, können eintägige Nutzungen nur für höchstens 3 Monate im Voraus angemeldet werden. Bei zeitlicher Überschneidung der Nutzungen haben die Veranstaltungen des Kulturforums und seiner Mitglieder Vorrang vor anderen Nutzungswünschen.
 
§ 4
 
Die Benutzung der Räume und Einrichtungen ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Kulturforums gestattet. Die Erlaubnis bedarf eines schriftlichen Antrags des Veranstalters, der vor dem gewünschten Nutzungsbeginn beim Kulturforum einzureichen ist.
 
II. Nutzungsordnung:
§ 5
 
Die überlassenen Räume und Gegenstände gelten als ordnungsgemäß übergeben, wenn vor der Benutzung keine Mängel gemeldet werden.
 
Die überlassenen Räume und Gegenstände dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln.
 
§ 6
 
Jeder Veranstalter ist für einen störungsfreien Ablauf selbst verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass zur Betreuung seiner Besucher und Gäste verantwortliches Personal während der gesamten Veranstaltung anwesend ist, und dass Fenster und Türen nach Beendigung der Veranstaltung sicher verschlossen werden.
 
Jeder Veranstalter ist gehalten, seine Besucher darauf hinzuweisen, dass das Parken von Kraftfahrzeugen im gesamten Umgebungsbereich des Gebäudes nicht gestattet ist.
 
§ 7
 
Zur teilweisen Deckung der Raumkosten erhebt das Kulturforum ein Nutzungsentgelt von 150,00 €. Bei Veranstaltungen von bis zu 4 Stunden Dauer ermäßigt sich das Entgelt auf 80,00 €, wobei die Nutzung für Vorbereitungen und Proben mit 25 % ihrer tatsächlichen Dauer angesetzt werden.
 
In Ausnahmefällen kann das Nutzungsentgelt ermäßigt werden, wenn die Veranstaltung im Interesse des Kulturforums liegt und ohne die Ermäßigung nicht durchgeführt werden könnte.
 
Außer dem Nutzungsentgelt sind dem Kulturforum die Kosten für Energie und Reinigung nach pauschalierten Selbstkostensätzen zu erstatten.
 
Für Mitglieder des Kulturforums sind das Nutzungsentgelt und die Energiekosten mit dem Jahresbeitrag abgegolten, nicht jedoch die Reinigungskosten.
 
§ 8
 
Die wirtschaftliche Basis für die Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung wird durch den im Haus ansässigen Gastronomiebetrieb gewährleistet. Deshalb ist jeder Veranstalter gehalten, von ihm angebotene Speisen und Getränke vom Gastronomiebetrieb zu beziehen, mit dem eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Belieferung auf Selbstkostenbasis getroffen ist. In jedem Fall ist rechtzeitige Kontaktaufnahme gewünscht.
 
§ 9
 
Beschädigungen an den Räumen und den mitüberlassenen Gegenständen sowie alle technischen Störungen sind dem Kulturforum unverzüglich zu melden.
 
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die während seiner Veranstaltung entstehen, außer wenn er sie nicht zu vertreten hat.
 
Der Veranstalter stellt die Grundstückseigentümerin und das Kulturforum von allen Haftpflichtansprüchen seiner Besucher frei. Er hat bei Vertragsschluss nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, die außer dem eigenen Betriebsrisiko auch die Freistellungsansprüche abdeckt.
 
§ 10
 
Anweisungen des Kulturforums bzw. der von ihm beauftragten Personen sind zu beachten. Dies gilt auch für die Abnahme bei Beendigung der Veranstaltung.
 
Die Rückgabe der Räume und Einrichtungen erfolgt im geräumten Zustand. Die erforderliche Endreinigung geschieht durch Beauftragte des Kulturforums. Die dafür anfallenden Kosten werden dem Veranstalter auf Selbstkotenbasis berechnet.
 
Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass Räume und Einrichtungen kontinuierlich gereinigt werden.
 
§ 11
 
Plakate, Werbeträger und Informationen des Veranstalters sollen einen Hinweis auf das Kulturforum erhalten. Das Kulturforum behält sich vor, einen solchen Hinweis in Ausnahmefällen zu untersagen. Werbeanlagen am Gebäude sind nicht zulässig.
 
§ 12
 
Bei erheblichen Verstößen gegen diese Nutzungsregelung kann das Kulturforum den Veranstalter gegebenenfalls mit sofortiger Wirkung von der Benutzung ausschließen.


Wir nehmen Anregungen und Veranstaltungswünsche gern entgegen und sind für jede Unterstützung dankbar. Werden Sie Mitglied des Kulturforums! 

 

Anschrift, Kontaktdaten 


Kulturforum Schwimmhalle Schloss Plön e.V.


Karin Wandelt
Vorsitzende
Schlossgebiet 1a - 24306 Plön
Telefon: 0 45 22 / 78 97 89

Bankverbindung:
IBAN: DE48 2105 0170 0100 0294 79
BIC: NOLADE21KIE

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
VR 845, Amtsgericht Plön

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